Probespiele

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Du möchtest mitmachen?

Du bist zwischen 13 und 17 Jahren alt und spielst erfolgreich ein Orchesterinstrument? Du möchtest mit anderen talentierten jungen Musikerinnen und Musikern zusammenspielen und mit international renommierten Dirigenten und Solisten große Orchesterwerke erarbeiten? Du möchtest professionelle Orchesterarbeit und eine tolle musikalische Gemeinschaft erleben? Dann melde dich noch heute für ein Probespiel an und werde Mitglied des Landesjugendorchesters Baden-Württemberg.

  • Wer kann mitmachen?
    Vorspielen können besonders qualifizierte Spielerinnen und Spieler aller Orchesterinstrumente aus Musikschulen, Schulen, Vorklassen der Musikhochschulen und von Privatmusiklehrern im Alter zwischen 13 und 17 Jahren.

    Erste und zweite Bundespreisträger des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ in den Instrumenten Violine, Viola, Violoncello und Kontrabass können ohne Probespiel ins Landesjugendorchester aufgenommen werden. Interessenten melden sich bitte im Orchesterbüro des Landesjugendorchesters.
  • Anforderungen?
    Jeder Bewerber sollte ein Programm von 10 Minuten Länge vorbereiten, das mindestens zwei Stücke aus unterschiedlichen Epochen beinhaltet (gerne ein langsamer und ein schneller Satz). Mit der Auswahl der Literatur sollte sich der Bewerber optimal auf seinem derzeitigen technischen Entwicklungsstand präsentieren.
  • Ablauf?
    Das 10-minütige Probespiel wird von einer Jury bestehend aus Dozenten des Orchesters abgenommen. Auf Wunsch kann ein Korrepetitor vom LJO gestellt werden; selbstverständlich darf auch ein eigener Begleiter mitgebracht werden. Das Ergebnis wird in der Regel im Laufe der nachfolgenden Woche schriftlich mitgeteilt.
  • Nach dem Probespiel?
    Bei Bestehen des Probespiels erfolgt eine Aufnahme in den Mitgliederpool des Landesjugendorchesters. Die Aufnahme in den Pool bedeutet nicht automatisch die Besetzung für eine Arbeitsphase des Orchesters. Ebenso ist die Teilnahme an Arbeitsphasen für den zukünftigen LJOler nicht automatisch verpflichtend. Vielmehr erfolgt die Besetzung nach Sichtung der persönlichen Zu- oder Absagen aller Orchestermitglieder zur jeweils ausgeschriebenen Arbeitsphase auf Grundlage künstlerischer Kriterien. Wenn entsprechende Vakanzen bestehen, ist mitunter bereits eine Besetzung für die nächste Arbeitsphase des Orchesters möglich.

    Bei Nicht-Bestehen erfolgt gegebenenfalls eine Wiedereinladung zu kommenden Probespielen.

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